Rauchmelderwartung in Mietshäusern
Rauchmelderwartung in Mietshäusern – Pflicht, Verantwortung, Praxis
Rauchmelderwartung gehört zur professionellen Objektbetreuung. Eine regelmäßige Rauchmelderwartung ist kein Zusatz, sondern Bestandteil einer ordentlichen Verwaltung. Wir sorgen dafür, dass diese Pflicht nicht zur Schwachstelle wird.
Sichtprüfung auf Beschädigung, Verschmutzung oder Abdeckung
Funktionsprüfung per Testtaste
Kontrolle der Batterie bzw. Energieversorgung
Dokumentation je Wohnung und Melder
Gesetzliche Grundlage
Rauchmelder retten Leben. Das ist kein Marketingsatz, sondern Fakt. In Mietshäusern reicht es deshalb nicht, Rauchmelder nur zu montieren. Sie müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Alles andere ist rechtlich angreifbar und im Ernstfall brandgefährlich. In allen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht. Die Landesbauordnungen regeln Einbau und Betrieb. Der Einbau liegt in der Regel beim Eigentümer. Für die Wartung gilt: Entweder übernimmt sie der Mieter selbst oder der Vermieter organisiert eine fachgerechte Wartung. Beides muss klar geregelt und dokumentiert sein. Ohne Nachweis steht der Eigentümer im Risiko.
Was zur Rauchmelderwartung gehört
Eine ordentliche Wartung ist mehr als kurz draufdrücken und piepen lassen.
Dazu gehören: Sichtprüfung auf Beschädigung, Verschmutzung oder Abdeckung Funktionsprüfung per Testtaste Kontrolle der Batterie bzw. Energieversorgung Prüfung der Montageposition und Befestigung Dokumentation je Wohnung und Melder
Umlage der Kosten
Die Kosten für eine organisierte Rauchmelderwartung gelten als umlagefähige Betriebskosten, sofern sie im Mietvertrag entsprechend vereinbart sind. Voraussetzung ist eine regelmäßige, nachvollziehbare Wartung mit Protokoll. Pauschalen ohne Leistung oder Nachweis sind nicht umlagefähig.
KumpelService Rauchmelderwartung in Mietshäusern
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