Ein Hausmeisterservice darf all die Arbeiten anbieten, die nicht unter ein zulassungspflichtiges Handwerk fallen. Dazu gehören Pflege-, Reinigungs- und Kontrollaufgaben rund ums Gebäude sowie kleinere handwerkliche Tätigkeiten ohne Eingriff in Elektro-, Sanitär- oder Heizungsanlagen. Typisch sind regelmäßige Objektkontrollen, Reinigung von Treppenhaus und Außenbereichen, Mülltonnendienst, Winterdienst, einfache Reparaturen wie das Austauschen von Leuchtmitteln, WC-Sitzen, Dichtungen oder Türgriffen, das Montieren leichter Bauteile, kleine Ausbesserungen und die Pflege der Außenanlage. Auch die Organisation von Handwerkern, die Dokumentation von Schäden, Leerstandsbetreuung und Entrümpelungen gehören dazu. Was ein Hausmeisterservice nicht anbieten darf, sind fachhandwerkliche Tätigkeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern – also Arbeiten an Wasserleitungen, Elektroinstallationen, Heizungsanlagen, Abdichtungen oder Dacharbeiten. Alles Pflegerische, Organisatorische und Kleinteilige ist erlaubt, für technische Eingriffe muss immer der Fachbetrieb ran.